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Eintrag vom 30.05.2014

Energetische Inspektion nach §12 ENEV

Mit dem Ziel der Steigerung der Energieeffizienz in den Gebäuden, wurde die Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Energy Performance of Buildings Directive – EPBD) in Deutschland im Rahmen des Energieeinspargesetzes (EnEG) und der Energieeinsparverordnung (EnEV) umgesetzt.
Nach §12 der EnEV sind Betreiber gesetzlich verpflichtet, ihre Klimaanlagen mit mehr als 12 kW Kälteleistung einer energetischen Inspektion zu unterziehen.
Im Rahmen der Energetischen Inspektion müssen die gebäude-, anlagen- und nutzungsspezifischen Randbedingungen für einen energieeffizienten Betrieb festgestellt werden.
Auszug aus der §12 EnEV:
 „Die Inspektion umfasst Maßnahmen zur Prüfung der Komponenten, die den Wirkungsgrad   der Anlage beeinflussen, und der Anlagendimensionierung im Verhältnis zum Kühlbedarf des Gebäudes. Sie bezieht sich insbesondere auf:

1. die Überprüfung und Bewertung der Einflüsse, die für die Auslegung der Anlage verantwortlich sind, insbesondere Veränderungen der Raumnutzung und -belegung, der Nutzungszeiten, der inneren Wärmequellen sowie der relevanten bauphysikalischen Eigenschaften des Gebäudes und der vom Betreiber geforderten Sollwerte hinsichtlich Luftmengen, Temperatur, Feuchte, Betriebszeit sowie Toleranzen, und

2. die Feststellung der Effizienz der wesentlichen Komponenten.“

Die Klimaanlagen sind im zehnten Jahr nach der Inbetriebnahme oder der Erneuerung von wichtigen Bauteilen wie Ventilator, WRGs oder Kälteanlage, energetisch zu inspizieren.
Dem Betreiber wird ein behördlich anerkannter Inspektionsbericht mit den Ergebnissen der Inspektion und Ratschlägen in Form von kurz gefassten fachlichen Hinweisen für Maßnahmen zur kosteneffizienten Verbesserung der energetischen Eigenschaften der Anlage, für deren Austausch oder für Alternativlösungen, übergeben.

Die daraus resultierenden Maßnahmen können im Weiteren durch die DELTA-i GmbH umgesetzt werden. Bereits in der Vergangenheit konnten für Industrie- und Immobilienunternehmen zahlreiche Energetische Inspektionen mit anschließender Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen nach den behördlichen Vorgaben realisiert werden.


                                            

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